Ablauf


SpREcHstunde

Um herauszufinden, ob bei Ihnen eine psychische Störung vorliegt, bei der eine Psychotherapie sinnvoll sein könnte, empfiehlt sich zunächst die Wahrnehmung eines Sprechstundentermins. Zur Vereinbarung eines solchen unverbindlichen Termins dürfen Sie mich gern anrufen oder mir eine E-Mail schicken. Im Rahmen der Sprechstunde berichten Sie mir über Ihre Symptome und ich werde eine erste Einschätzung zu einer Verdachtsdiagnose treffen und bei positiver Indikation ein Behandlungsangebot unterbreiten.

 

AKUTBehandlung

In besonders dringenden Fällen ist die Aufnahme einer Akutbehandlung geboten. Sollte ich diese aufgrund meiner zeitlichen Kapazitäten nicht selbst durchführen können, werde ich Sie an andere Behandler*innen oder die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung weiterleiten. Eine Akutbehandlung beträgt maximal 12 Sitzungen, kann aber darüber hinaus in eine Kurz- oder Langzeittherapie umgewandelt werden.

Probatorik

Vor Beginn einer Kurz- oder Langzeittherapie finden 2-4 Probesitzungen statt (probatorische Sitzungen), die dem gegenseitigen Kennenlernen, der Diagnostik und der vertieften Indikationsklärung dienen. Im Anschluss kann eine Kurz- (bis zu 24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) beantragt werden. Sollten wir nach dem Sprechstundentermin oder den probatorischen Sitzungen darin überein kommen, dass eine notwendige und gewünschte Behandlung nicht bei mir erfolgen kann, werde ich Sie wenn gewünscht über alternative Behandler*innen oder Behandlungsformen informieren.

 

Kurz- oder Langzeittherapie

Die Wahl der Therapieform entscheidet sich nach der Schwere der psychischen Erkrankung. Bei z.B. Panikstörungen oder einfachen Phobien ist i.d.R. meist eine Kurzzeittherapie ausreichend, bei Persönlichkeitsstörungen empfiehlt sich häufig eine längere Therapiedauer. Eine Kurzzeittherapie kann bei geeigneter Indikation, z.B. wenn sich die Störung doch als schwerwiegender erweisen sollte, über die Erstellung eines Berichts an eine*n Gutachter*in in eine Langzeittherapie überführt werden. Gegen Ende einer Langzeittherapie können bis zu 16 Sitzungen zur Rezidivprophylaxe verwendet werden, d.h. man kann diese über einen längeren Zeitraum wahrnehmen und so gut überprüfen, wie die erlernten Strategien in der Praxis greifen.

Kosten

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten einer Psychotherapie, der Sprechstunden und probatorischen Sitzungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. In besonderen Fällen (z.B. wenn der Abschluss der letzten ambulanten Psychotherapie weniger als 2 Jahre zurückliegt), wird die Kostenübernahme nach den Sprechstunden und probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung direkt durch eine*n Gutachter*in geprüft. Üblicherweise erfolgt diese Prüfung erst beim Wechsel von Kurz- in eine Langzeittherapie.

Privat Versicherte und Beihilfe berechtigte

Die meisen privaten Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen die Kosten der Psychotherapie, allerdings ist dies teilweise von Ihrem jeweiligen Tarif abhängig. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die jeweiligen Konditionen.

Selbstzahlende

Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch privat bezahlen. Die Kosten richten sich nach der aktuellen Version der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (GOP).