Um herauszufinden, ob bei Ihnen eine psychische Störung vorliegt, bei der eine Psychotherapie sinnvoll sein könnte, empfiehlt sich zunächst die Wahrnehmung eines Sprechstundentermins. Zur Vereinbarung eines solchen unverbindlichen Termins dürfen Sie mich gern anrufen oder mir eine E-Mail schicken. Im Rahmen der Sprechstunde berichten Sie mir über Ihre Symptome und ich werde eine erste Einschätzung zu einer Verdachtsdiagnose treffen und bei positiver Indikation ein Behandlungsangebot unterbreiten.
In besonders dringenden Fällen ist die Aufnahme einer Akutbehandlung geboten. Sollte ich diese aufgrund meiner zeitlichen Kapazitäten nicht selbst
durchführen können, werde ich Sie an andere Behandler*innen oder die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung weiterleiten. Eine Akutbehandlung beträgt maximal 12 Sitzungen, kann aber
darüber hinaus in eine Kurz- oder Langzeittherapie umgewandelt werden.
Vor Beginn einer Kurz- oder Langzeittherapie finden 2-4 Probesitzungen statt (probatorische Sitzungen), die dem
gegenseitigen Kennenlernen, der Diagnostik und der vertieften Indikationsklärung dienen. Im Anschluss kann eine Kurz- (bis zu 24 Sitzungen) oder
Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) beantragt werden. Sollten wir nach dem Sprechstundentermin oder den probatorischen Sitzungen darin überein kommen, dass eine notwendige und
gewünschte Behandlung nicht bei mir erfolgen kann, werde ich Sie wenn gewünscht über alternative Behandler*innen oder Behandlungsformen informieren.
Die Wahl der Therapieform entscheidet sich nach der Schwere der psychischen Erkrankung. Bei z.B. Panikstörungen oder einfachen Phobien ist i.d.R. meist eine Kurzzeittherapie ausreichend, bei Persönlichkeitsstörungen empfiehlt sich häufig eine längere Therapiedauer. Eine Kurzzeittherapie kann bei geeigneter Indikation, z.B. wenn sich die Störung doch als schwerwiegender erweisen sollte, über die Erstellung eines Berichts an eine*n Gutachter*in in eine Langzeittherapie überführt werden. Gegen Ende einer Langzeittherapie können bis zu 16 Sitzungen zur Rezidivprophylaxe verwendet werden, d.h. man kann diese über einen längeren Zeitraum wahrnehmen und so gut überprüfen, wie die erlernten Strategien in der Praxis greifen.
Die Kosten einer Psychotherapie, der Sprechstunden und probatorischen Sitzungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. In besonderen Fällen (z.B. wenn der Abschluss der letzten ambulanten Psychotherapie weniger als 2 Jahre zurückliegt), wird die Kostenübernahme nach den Sprechstunden und probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung direkt durch eine*n Gutachter*in geprüft. Üblicherweise erfolgt diese Prüfung erst beim Wechsel von Kurz- in eine Langzeittherapie.
Die meisen privaten Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen die Kosten der Psychotherapie, allerdings ist dies teilweise von Ihrem jeweiligen Tarif abhängig. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die jeweiligen Konditionen.
Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch privat bezahlen. Die Kosten richten sich nach
der aktuellen Version der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (GOP).
Praxis für Psychotherapie
Dipl.-Psych. Stephanie Höschel
Hansaring 52b
48155 Münster
0151-22103884
kontakt@psychotherapie-hoeschel.de